DSGVO-konforme Einbindung von Karten (z.B. Google-Maps) in Webseiten

Allgemeines

Kommt ein Anfahrtsplan oder eine Landkarte auf einer Webseite zum Einsatz, dann handelt es sich heutzutage in der Regel um Google-Maps. Besucher können in die Karte zoomen, den Ausschnitt verschieben und Zusatzfunktionen wie beispielsweise einen Routenplaner nutzen.

Warum ist die Einbindung von Google-Maps aus DSGVO-Sicht problematisch?

Sobald ein Besucher einen Internetauftritt mit Google-Maps aufruft, werden beim Laden der Seite User-Daten an Google übermittelt. Auf den meisten Webseiten wird auf diesen Umstand in der Datenschutzerklärung hingewiesen.

Waren Datenschutzexperten bei der Einführung der Datenschutzgrundverordnung noch der Meinung, dass ein Hinweis in der Datenschutzerklärung ausreicht, wurde durch ein EuGH-Urteil vom 1.10.2019 klargestellt: Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht.

Somit kommt nach dem bisherigen Modell „Opt-out“ die Info für den Seitenbesucher genau genommen zu spät, da dessen Daten ja mit dem Seitenaufruf bereits im Hintergrund an Google übermittelt wurden. Darüber hinaus setzt Google zeitgleich Cookies, die in der Folge von Google für Werbezwecke verwendet werden.

Der Einsatz von Google-Maps auf der eigenen Website ist demnach mit einem gewissen Risiko verbunden!

Wir bieten Ihnen im Folgenden zwei Möglichkeiten an, bei denen Sie als Website-Betreiber nicht auf Karten, wie z.B. Goolge-Maps verzichten müssen und trotzdem, soweit wir das beurteilen können, rechtskonform unterwegs sind.

Variante: Landkarten als Bild

Wenn anstelle der sonst üblichen Einbindung mittels Website-Code eine statische Landkarte zum Einsatz kommt, werden keine Daten an Dritte übertragen.

Hier gibt es jedoch den nächsten Punkt zu beachten: Google untersagt die Verwendung von Google-Maps als Screenshot, erlaubt ist nur der von Google zur Verfügung gestellte Einbettungs-Code. Anders verhält es sich bei Open-Street-Map (https://www.openstreetmap.de/). Hier dürfen Landkarten-Fotos angefertigt und in die eigene Webseite übernommen werden.

Wir empfehlen deshalb eine Kombination aus Landkarte von Open-Street-Map und einem einfachen Link, z.B. zu Open-Street-Map oder zur Google-Maps-Seite. Somit werden durch die eigene Webseite keine Geo-Cookies gesetzt, sondern die Besucher auf Wunsch an eine MAPS-Seite weitergeleitet.

Im folgenden Beispiel verwenden wir unsere Adresse der 1a Beratung. Die Umsetzung auf Ihrer Website könnte ähnlich aussehen:

Sie möchten unsere Adresse auf Google-Maps angezeigt bekommen? Bitte klicken Sie auf die Landkarte oder den Button und Sie werden zu Google-Maps weitergeleitet. Dabei gelten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google.

Optional: Eine Karte in Google-Maps öffnen

Hinweis


Als Web-Dienstleister dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfohlenen und durchgeführten DSGVO-Anpassungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen im eigentlichen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.